AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis für Musik-und Klangtherapie KLANGerLEBEN von Peggy Lehmann zur Hausen
§ 1 Gegenstand: Als Klient meiner Praxis können Sie eine Musik- und Klangtherapie buchen. Für ein Einzelsetting, Paarberatung oder Gruppencoaching. Weder meine Musik- und Klangtherapie, noch meine Beratung ersetzen eine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert, Ihren Hausarzt oder einen entsprechenden Spezialisten zu konsultieren. Ihr konkretes Ziel wird zu Beginn der Arbeit definiert. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und Übungen auf Grundlage der Musik- und Klangtherapie, die darauf abzielen, Sie darin zu unterstützen, psychische und psychosoziale Probleme zu überwinden, Klarheit zu gewinnen, Ressourcen zu aktivieren, zur Entspannung zu führen und Sie bei anstehenden Veränderungen professionell zu begleiten.
§ 2 Therapie- und Beratungserfolg: Die Therapeutin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt. Meine Arbeit ist Hilfe zur Selbsthilfe.
§ 3 Honorar: Das jeweils aktuelleHonorar für meine Sitzungen können Sie hier einsehen: Preise. Ich berechne den Stundensatz auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit. Die Bezahlung erfolgt nach jeder Sitzung in Bar oder per EC-Karte. Nach Absprache sind auch Überweisungen oder Zahlungen per PayPal möglich. Die Rechnung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden auf elektronischem Weg – auf Wunsch auch in gedruckter Form.
§ 4 Kostenerstattung: Ich arbeite (vorerst) ausschließlich mit Selbstzahlern zusammen.
§ 5 Termine und Ausfallhonorar: Werden Termine innerhalb von 3 Werktagen vor Termin abgesagt, so zahlt der Klient das Honorar in voller Höhe. Der Grund der Absage ist hierbei egal.
§ 6 Behandlungsdauer und Kündigung: Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend im beiderseitigen Einvernehmen mündlich/ schriftlich vereinbart. Der Behandlungsvertrag endet, wenn ein Partner sich dafür entscheidet.
§ 7 Schweigepflicht: Die Praxis für Musik- und Klangtherapie KLANGerLEBEN unterliegt der Schweigepflicht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an familiäre Bezugspersonen von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Patienten entbunden werden.
Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Die Schweigepflicht schließt nicht das Zeugnisverweigerungsrecht ein.
§ 8 Gerichtsstand und Haftung: Gerichtsstand ist Neuwied. Die Behandlung in meiner Praxis enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, mich darüber zeitnah zu informieren und gemeinsam nach Abhilfe zu suchen.